Was benötige ich führ meinen Führerschein?
- Personalausweis / bzw. Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest beim Optiker
- Erste Hilfe Bescheinigung
Erste Hilfe Kurs!
Um den Führerschein zu erwerben benötigen Sie eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, sprich Sie müssen einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben.
Hilfreiche Links Erste Hilfe Kurs:
Begleitetes Fahren ab 17
Gründe für das Begleitete Fahren ab 17
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Unfallbeteiligung junger Fahrer - insbesondere der männlichen - überproportional hoch ist.
Die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Fahrzeugführer ist an rund 22 % aller Unfälle mit Personenschaden beteiligt. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt aber lediglich etwa 8 %!
Mehr als 2/3 der an einem Unfall beteiligten Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe waren zwischen 18 und 20 Jahre alt.
Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
- Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mind. 5 Jahren (ununterbrochen) besitzen
- Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
Internationale Schlüsselzahlen
01
02
78
79 (C1E > 12 000 kg, L • 3)
79.02
79.03
79.04
79.05
79.06
80
95
96
Nationale Schlüsselzahlen
171
172
174
175
181
184
- nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und
- nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person
- Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und
- nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
196
Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
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