A, B, C, D, L, T, DE?
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So viele Fahrzeugtypen wie es gibt, gibt es auch verschiedene Führerscheinklassen. Doch welcher Buchstaben steht für welche Klasse und was muss ich beachten? Die Antworten auf diese Frage und Hintergrundwissen werden auf dieser Seite beantwortet.

Klasse C1

Fahrzeugart
Mittlere Lkw

Altersstufung
ab 18 Jahre

Definition
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Dauer Theorie
- 6 Doppelstunden1 Grundstoff
- 6 Doppelstunden1 Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden1)

Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn (Fahrstunden2)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)

Klasse C1E

Fahrzeugart
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Altersstufung
ab 18 Jahre

Definition
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Dauer Theorie
Keine Theorieausbildung

Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn (Fahrstunden2)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)

Klasse C

Fahrzeugart
Schwere Lkw

Altersstufung
ab 21 Jahre
ab 18 Jahre, nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Definition
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Dauer Theorie
- 6 Doppelstunden1 Grundstoff
- 10 Doppelstunden1 Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden1; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden1)

Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
- Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn  (Fahrstunden2)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)

Klasse CE

Fahrzeugart
Lastzüge

Altersstufung
ab 21 Jahre
ab 18 Jahre, nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Definition
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Dauer Theorie
- 6 Doppelstunden1 Grundstoff
- 4 Doppelstunden1 Zusatzstoff

Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn (Fahrstunden2)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden2)

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE ersetzt den alten Lkw-Führerschein der Klasse 2. Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen von mehr als 7.500 kg zGM mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer. Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus. Fahrzeuge der Klassen C und CE dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres – unabhängig von einem Umtausch – nur noch nach ärztlicher Untersuchung und Verlängerung der Fahrerlaubnis geführt werden.

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM, die nicht über 7.500 kg zGM liegen, fallen in die Klasse C1. Auch hier wird für Anhänger über 750 kg zGM eine eigene Fahrberechtigung der Klasse C1E erforderlich; diese berechtigt zum Führen von Gespannen bis 12.000 kg zGM. Im Falle eines Umtausches der Fahrerlaubnisklasse 2 werden die Fahrerlaubnisklassen AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T erteilt. Aus Gründen des Bestandsschutzes werden weitere Berechtigungen über Schlüsselzahlen eingetragen.

Wer den Lkw- Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten!

Fußnoten

1 je 90 Minuten
2 je 45 Minuten

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