Was bedeutet dies?

Alle Fahrer im Güter (ab 10.09.2009)- und Personenverkehr (ab 10.09.2008), sofern sie
a) Fahrten gewerblich durchführen und
b) mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die man eine Fahrerlaubnis ab der Klasse C1 und D1 benötigt,
müssen in Zukunft eine Grundqualifikation (GQ) und eine Weiterbildung (WB) absolvieren.

Das Gesetz trifft jeden Bus- oder Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzen will,

  • also alle Fahrten im gewerblichen Güter
  • und Personenverkehr und im Werkverkehrauch für Aushilfsfahrer!

Nach der EU-Richtlinie (BKrFQG) müssen auch alle LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, (alte Klasse 2) und Busfahrer, die vor 10.09.2008 die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE , D1, D1E erworben haben, an spezielle Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Der Nachweis, dass diese Ausbildung, zusätzlich zum Führerschein, tatsächlich abgelegt wurde, erfolgt durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein.

Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung!


Preise

Erwerb durch Teilnahme an

  • 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
  • Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern
  • Muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
  • Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein

Übersicht der 5 Weiterbildungsmodule

Modul 1 Technik

Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
1.1 Kinematische Kette
1.2 Bremsanlage

Modul 2 Ladungssicherung

Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
1.4 Ladungssicherung

Modul 3 Sozialvorschriften

Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
2.1 Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, EG Kontrollgerät 
2.2 Güterkraftverkehrsgesetz

Modul 4 Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität

Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
3.2 Kriminalität
3.3 Vorbeugung von Gesundheitschäden
3.4 Gesundheit und Fitness
3.5 Verhalten in Notfällen

Modul 5 Energie und Umwelt

Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen 

Beschleunigte Grundqualifikation (GQ)


Preise

Erwerb durch Teilnahme an

  • 140 Stunden Unterricht a´ 60 Minuten
  • davon mind. 10 Fahrstunden a´ 60 Minuten (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrererlaubnis der jeweiligen Klasse)
  • und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer
  • Prüfung durch IHK.
  • Besitz der Fahrerlaubnis (während der Ausbildung und Prüfung) ist hier nicht erforderlich!
  • Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.

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