A, B, C, D, L, T, DE?
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So viele Fahrzeugtypen wie es gibt, gibt es auch verschiedene Führerscheinklassen. Doch welcher Buchstaben steht für welche Klasse und was muss ich beachten? Die Antworten auf diese Frage und Hintergrundwissen werden auf dieser Seite beantwortet.

Klasse L

Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Altersstufung
ab 16 Jahre

Definition
a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 2 Doppelstunden1 Zusatzstoff

Dauer Praxis
Keine praktische Ausbildung erforderlich

Klasse T

Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Altersstufung
ab 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
ab 18 Jahre für bbH bis 60 km/h

Definition
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 6 Doppelstunden1 Zusatzstoff

Dauer Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L (ehemals Klasse 5). Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Bis zum 30.06.2012 war die Fahrerlaubnisklasse L auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h begrenzt. Von der Erweiterung auf 40 km/h profitieren alle Inhaber dieser Klasse. Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird. Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

Die Klasse T gilt für Zugmaschinen,die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und tatsächlich für solche Zwecke eingesetzt werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier (auch mit Anhängern) 60 km/h, vor Vollendung des 18. Lebensjahres gilt eine Begrenzung von 40 km/h. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h fallen in diese Klasse. Beim Umtausch der Klasse 2 wird auch die Klasse T erteilt. Dem Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 wird diese Klasse nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt. Der Antrag muss beim ersten Umtausch des Führerscheins gestellt werden; eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.

 

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