A, B, C, D, L, T, DE?
Wir schaffen Klarheit!

So viele Fahrzeugtypen wie es gibt, gibt es auch verschiedene Führerscheinklassen. Doch welcher Buchstaben steht für welche Klasse und was muss ich beachten? Die Antworten auf diese Frage und Hintergrundwissen werden auf dieser Seite beantwortet.

Motorrad & Trikes

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu Mofas / Zwei- / Dreirädrige Kleinkrafträder (AM), Leichtkrafträder (A1), Mittelschwere Krafträder (A2), Schwere Krafträder (A)
- B196, AM, A1, A2, 

 

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PKW & Anhänger

Fahrschulauto

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu PKW und leichte LKW (B), Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger (B96) oder mit größeren Anhänger (BE)
- B, B96, BE

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LKW

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu mittlere LKW (C1), mittlere Lastzüge bis 12.000 kg zG (C1E), schwere LKW (C) und Lastzüge (CE)
- C1, C1E,C, CE

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Bus

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu kleine Busse (D1), kleine Busse mit Anhänger > 750 kg zG (D1E), große Busse (D), große Busse mit Anhänger > 750 kg zG (DE)
- D1, D1E,D, DE

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Zugmaschinen & Sonderklassen

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu Landwirtschaftliche Zugmaschinen / selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (L), Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h / landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (T)
- L, T

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Das Wichtigste vorab

1999 wurde der Scheckkartenführerschein mit seinem Buchstabensystem in Deutschland eingeführt. Damit wurde eine EU-weite Harmonisierung in großen Teilen des Fahrerlaubnisrechts erreicht. Diese Vereinheitlichung wird mit der 3. Führerschein-Richtlinie fortgeführt, die ab 19.01.2013 die alte Richtlinie ersetzt.

Hierdurch ändert sich der Inhalt vieler Klassen. Von den Erweiterungen der Fahrerlaubnisklassen profitieren auch alle Altinhaber. Ein Umtausch des Führerscheins ist hierfür nicht nötig. Dagegen wird eine bestehende Fahrberechtigung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Für „Altinhaber“ gilt ein weit reichender Bestandsschutz.

Einen nur eingeschränkten Bestandsschutz gibt es für Lkw- und Busführerscheine:
Diese Fahrerlaubnis ist auch dann befristet, wenn sie vor 1999 erteilt wurde. Ihre Inhaber müssen sich für eine Verlängerung dieser Fahrberechtigungen ärztlich untersuchen lassen. Für Pkw- und Motorradfahrer gibt es keine derartigen Untersuchungspflichten.

Allerdings werden jetzt alle neu ausgestellte Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet. Da diese Befristung ausschließlich der Fälschungssicherheit dient, wird ein neues Dokument ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.

Fahrerlaubnispflicht

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt grundsätzlich eine gültige Fahrberechtigung voraus.
Nur für wenige besondere Fahrzeugarten ist keine Fahrerlaubnis erforderlich:
Hierzu zählen die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25). Das Führen dieser Fahrzeuge setzt für Personen, die nach dem 01.04.1965 geboren sind, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse voraus. Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren worden sind, benötigen weder Prüfbescheinigung noch Fahrerlaubnis.

Elektrische Krankenfahrstühle bis 15 km/h sind dagegen führerschein- und prüfbescheinigungsfrei; andere motorisierte Krankenfahrstühle unterliegen der allgemeinen Fahrerlaubnispflicht.

Bis 6 km/h sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landwirtschaftliche Zugmaschinen von der Fahrerlaubnispflicht befreit.

Altes Fahrerlaubnisrecht bis 18.01.2013

Die neuen EU Führerscheinklassen

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen.

Das bedeutet: Unsere alten grauen und rosa Führerscheine (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden langsam aber sicher aussterben.
Die alte Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit, eine neue Fahrerlaubnis wird aber nur noch als sogenannter "Karten-Führerschein" erteilt.

Was ist nun wirklich neu?
Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein verabschiedet.
Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten.

Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen

A - Motorräder
B - Personenkraftwagen (PKW)
C - Lastkraftwagen (LKW)
D - Kraftomnibusse
E - Anhänger
M - Kleinkrafträder
S - dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

mit verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.

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