Wir bieten folgende Auswahl an Ausbildungsbereichen.
Sollten Sie vorhaben, beide Sportbootscheine (See und Binnen) abzulegen, ist es günstiger erst den Seeschein zu machen, da dieser höherwertiger ist und Sie bei Binnen keine praktische Prüfung mehr ablegen müssen.
"Sie sparen Nerven, Zeit und Geld"
Sportbootführerschein See
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Erforderlich zum Führen von Sportbooten hinsichtlich einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS). Es besteht keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes. Auf dem Sportboot dürfen nicht mehr als 12 Personen anwesend sein. Die Nutzung für gewerbliche Zwecke ist untersagt.
Sportbootführerschein Binnen
Amtlich vorgeschrieben, auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d.h. innerhalb des Geltungsbereiches der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung und der Schifffahrtspolizeiverordnungen.
Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m (ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Sportküstenschifferschein SKS
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Für den Erwerb des Sportküstenschifferscheins ist der Besitz des Sportbootsführerscheines-See und ein Nachweis von mind. 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden, erforderlich.
Funkschein See
Funkschein See (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)
SRC „Short Range Certificate“
GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am GMDSS ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis.
Funkscheine Binnen
Funkschein Binnen (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) UBI
Sprechfunk auf UKW-Frequenzen beim Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist.
Patent E
"Patent E" für Boote von 15 bis 25 m im Binnenbereich. Es wird benötigt für Binnengewässer von 15 bis 25 m und gilt auf den deutschen Binnenwasserstraßen. Für den Rhein ist zusätzlich zum "Patent E" eine Fahrtstrecke nachzuweisen.
Pyrotechnik - Schein
Signalpistole, Handfakeln, Raketen, Rauchsignale, Leinenschussgeräte, etc.)
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