A, B, C, D, L, T, DE?
Wir schaffen Klarheit!
So viele Fahrzeugtypen wie es gibt, gibt es auch verschiedene Führerscheinklassen. Doch welcher Buchstaben steht für welche Klasse und was muss ich beachten? Die Antworten auf diese Frage und Hintergrundwissen werden auf dieser Seite beantwortet.
Schlüsselzahl B196
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Altersstufung
ab 25 Jahre beim Vorbesitz Klasse B seit mindestens fünf Jahren
Voraussetzungen und Regelungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
- Eintragung der Schlüsselzahl 196 in der Fahrerlaubnis (Spalte 12)
- eine Aufstiegsprüfung in die Klassen A2 nach §15 Abs. 3 FeV ist nicht möglich
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt zum Führen von
- Kraftfahrzeugen der Klasse A1 (Kleinkrafträder mit 125 ccm3), auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (wenn das Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt)
- nur innerhalb Deutschland
Dauer Theorie
- 4 Doppelstunden1 mit klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorradfahrschüler
Dauer Praxis
- 5 x 90 Minuten
Bemerkung
Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen!
Klasse AM
Fahrzeugart
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Altersstufung
ab 15 Jahre
Definition
- mit einer bbH von max. 45 km/h und Hubraum max. 50 ccm.
- bei Elektromotor Nennleistung bis max. 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung max. 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne Masse der Batterien) max. 350 kg
Klasse AM berechtigt zum Führen von
- Kleinkrafträdern mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist.
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH von 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.
Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 2 Doppelstunden1 Zusatzstoff
Dauer Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Klasse A1
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Altersstufung
ab 16 Jahre
Definition
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 4 Doppelstunden1 Zusatzstoff
Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden2 Überland
- 4 Fahrstunden2 Autobahn
- 3 Fahrstunden2 bei Dunkelheit
Klasse A2
Fahrzeugart
Mittelschwere Krafträder
Altersstufung
ab 18 Jahre
Definition
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung bis max. 35 kW, nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 4 Doppelstunden1 Zusatzstoff
Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden2 Überland
- 4 Fahrstunden2 Autobahn
- 3 Fahrstunden2 bei Dunkelheit
Bemerkung
Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A
Fahrzeugart
Schwere Krafträder
Altersstufung
1. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab 24. Jahre
2. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz der Klasse A2 ab 20. Jahre
3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A ab 21. Jahre
Definition
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Die FE Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 4 Doppelstunden1 Zusatzstoff
Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden2 Überland
- 4 Fahrstunden2 Autobahn
- 3 Fahrstunden2 bei Dunkelheit
Bemerkung
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mofas
Fahrzeugart
Mofa
Altersstufung
ab 15 Jahre
Definition
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme (ab 16 Jahren) von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Dauer Theorie
- 6 Doppelstunden1
Dauer Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung
Die meisten Änderungen betreffen die Krafträder, die nun in die Klassen AM, A1, A2 und A eingeteilt werden.
Sämtliche Erweiterungen gelten auch für Altinhaber, unabhängig von einem Umtausch. Die neue Klasse AM führt die bisherigen Klassen M und S zusammen. AM gilt für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, deren Verbrennungsmotor nicht mehr als 50 ccm Hubraum bzw. deren Elektromotor keine höhere maximale Nenndauerleistung als 4 kW hat.
Auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit diesen technischen Werten dürfen gefahren werden; dabei darf das Leergewicht nicht über 350 kg (ohne Batterien von Elektrofahrzeugen) liegen.
Der Inhaber der alten Klasse M oder S darf jetzt auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Mit dieser neuen, harmonisierten Klasse AM dürfen die Fahrzeuge EU-weit gefahren werden.
Das Leichtkraftrad der Klasse A1 hat weiterhin 125 ccm und 11 kW. Neu ist allerdings die Beschränkung des Verhältnisses von Leistung zu Leergewicht von 0,1 kW/kg, die nur für neu erteilte Fahrberechtigungen gilt. Dafür entfällt für alle minderjährigen Inhaber der Fahrerlaubnis A1 die bisher geltende bauartbedingte Beschränkung auf 80 km/h. Auch eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.
Die bereits vom Stufenführerschein her bekannte Fahrberechtigung A (beschränkt) wird zur neuen Klasse A2. Dabei wurde die zulässige Leistung auf 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg angehoben. Inhaber der alten Klasse A (beschränkt) erhalten nach Ablauf von 2 Jahren noch automatisch die Berechtigung der Klasse A; Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hierfür nach Ablauf von 2 Jahren neben einer erneuten Fahrschulausbildung auch noch eine weitere praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg nicht erforderlich. Klasse A gilt unbeschränkt für alle Krafträder.
Trikes
Neu ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet werden.
So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW. Leistungsstärke Trikes benötigen die Klasse A. Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.
Wer den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.
Fußnoten
1 je 90 Minuten
2 je 45 Minuten
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