A, B, C, D, L, T, DE?
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So viele Fahrzeugtypen wie es gibt, gibt es auch verschiedene Führerscheinklassen. Doch welcher Buchstaben steht für welche Klasse und was muss ich beachten? Die Antworten auf diese Frage und Hintergrundwissen werden auf dieser Seite beantwortet.
Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Altersstufung
ab 18 Jahre
bei begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Definition
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dauer Theorie
- 12 Doppelstunden1 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden1 Grundstoff)
- 2 Doppelstunden1 Zusatzstoff
Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden2 Überland
- 4 Fahrstunden2 Autobahn
- 3 Fahrstunden2 bei Dunkelheit
Klasse B96
Fahrzeugart
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Altersstufung
ab 18 Jahre
bei begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Definition
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter LkW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.
Dauer Theorie
- 150 Minuten
Dauer Praxis
- Praktische Übung 210 Minuten
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten
Klasse BE
Fahrzeugart
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Altersstufung
ab 18 Jahre
bei begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Definition
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Dauer Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Dauer Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden2 Überland
- 1 Fahrstunden2 Autobahn
- 1 Fahrstunden2 bei Dunkelheit
Der alte Führerschein der Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer. Mit einem Pkw dürfen Anhänger bis zur zGM des Zugfahrzeuges, mit einem Lkw mit durchgehender Bremsanlage Anhänger bis zum 1,5-fachen der zGM des Zugfahrzeuges gezogen werden. Damit durften mit Klasse 3 Lkw-Gespanne bis 17.500 kg zGM beim Einachsanhänger bzw. 18.500 kg zGM beim Tandemachsanhänger gefahren werden; verbindlich sind in jedem Fall die Angaben in den Fahrzeugpapieren.
Beim Umtausch erhält der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ohne besonderen Antrag die vollen Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurden, bekommen außerdem die Klasse A1 eingetragen. Weiter gehende Berechtigungen, die aus Gründen des Besitzstandes gewährt werden, sind durch Schlüsselzahlen eingetragen. Die Lücke zwischen den neuen Fahrberechtigungsklassen und dem Umfang der alten Klasse 3 wird durch CE 79 geschlossen.
Diese wird nur auf Antrag mit Beschränkung auf bisher von Klasse 3 umfasste Züge über 12.000 kg zGM erteilt. Unabhängig vom Umtausch dürfen diese Gespanne nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr gefahren werden; danach ist eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich.
Außerdem wird auf Antrag die Klasse T erteilt, sofern eine Tätigkeit in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nachgewiesen ist. Wer die Pkw-Lizenz ab 01.01.1999 erworben hat, bekam nur die Klasse B. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zGM mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer; auch dürfen damit Anhänger bis 750 kg gezogen werden. Schwerere Anhänger unterliegen den folgenden Regelungen.
Anhänger
Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt. Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich. Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt.
Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an. Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Noch schwerere Anhänger benötigen den Führerschein der Klasse BE. Mit der Neuregelung 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf 3.500 kg zGM des Anhängers oder Sattelanhängers beschränkt. Wer darüber hinaus Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt nun die Fahrerlaubnis der Klasse C1E. Auch bei Kraftfahrzeugen über 3.500 kg zGM und Bussen sind für die Mitnahme von Anhängern über 750 kg besondere Fahrerlaubnisklassen vorgesehen. Bei C1E darf die Kombination 12.000 kg zGM nicht übersteigen. Die Grenze einer Fahrberechtigung der Klasse CE, D1E oder DE ergibt sich dagegen nur aus den allgemeinen Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast.
Fußnoten
1 je 90 Minuten
2 je 45 Minuten
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